wenn ich elternzeit 6 wochen vor deren beginn melden muß, wie ist das gemeint.
nach der geburt ist ja erstmal noch 8 wochen mutterschutz. und wird das dann ab ende des mutterschutzes gerechnet oder ab geburt?
heißt das, daß ich im prinzip bis zu 2 wochen nach der geb. zeit hätte, um die elternzeitmeldung abzugeben?
und wenn ich noch nicht weiß, ob ich
2 1/2 oder 3 jahre nehmen möchte, da ich auf einen kindergartenplatz angewiesen bin, kann man erstmal z.b. 2 1/2 jahre melden und später nochmal verlängern?
Mitglied inaktiv - 23.03.2004, 18:56
Antwort auf:
elternzeit-frage
Hallo,
ja, zwei Wo. nach Geburt. Man muss sich aber verbindlich festlegen, eine Verlängerung ist nur mit Zustimmung des AG möglich.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.03.2004
Antwort auf:
elternzeit-frage
ja,
sie haben bis zwei wochen nach der geburt zeit.
grundsätzlich muß man sich für 2 jahre festlegen, das dritte jahr müßte man, wenn man es wollte, dann bis acht wochen vor auslauf der zwei jahre anmelden.
in ihrem fall: sie melden ihrem ag 21/2 jahre und 8 wochen vor ablauf dieser 21/2 jahre melden sie, ob sie das letzte jahr nehmen, oder nicht.
viele grüße
dodo
Mitglied inaktiv - 23.03.2004, 22:02