Sehr geehrte Frau Bader,
kann ich den Antrag auf Elternzeit bei meinem AG wie folgt einreichen?
"...dass ich nach der Geburt und Ablauf der Mutterschutzfrist für 3 Jahre meine Elternzeit beanspruchen werde."
Ein genaues Datum des Wiedereinstiegs kann ich noch nicht nennen, da das Kind noch nicht geboren ist. Das würde ich dann nachreichen.
Muss das Wort "Mutterschutzfrist" mit in den Antrag oder ist das verwirrend bzgl. des Endes der Elternzeit? Nicht, dass mein AG denkt, dass ich 3 Jahre EZ gerechnet NACH Mutterschutz nehme.
Vielen Dank und herzliche Grüße!
von
excellence2
am 13.03.2018, 15:11
Antwort auf:
Elternzeit einreichen - Formulierung korrekt?
Hallo,
meinen Sie mit Wiedereinstieg TZ? Dannn würde ich das schreiben!
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.03.2018
Antwort auf:
Elternzeit einreichen - Formulierung korrekt?
Nein, keine TZ, sondern die reguläre Rückkehr nach den 3 Jahren Elternzeit.
Muss das Wort "Mutterschutzfrist" erwähnt werden oder kann ich das weglassen?
LG
von
excellence2
am 13.03.2018, 17:34
Antwort auf:
Elternzeit einreichen - Formulierung korrekt?
Lass den Mutterschutz weg. EZ beginnt immer am Tag der Geburt. Ich würde auch den Antrag immer erst nach der Geburt stellen, da hast du ja immer 1 Woche Zeit (da der Mutterschutz nach der Geburt ja zwingend ist). Dann kannst du auch das genaue Datum angeben (ab dem xx.xx.21 stehe ich Ihnen wieder zur Verfügung...).
von
malini
am 13.03.2018, 17:50
Antwort auf:
Elternzeit einreichen - Formulierung korrekt?
Die Elternzeitmeldung ist nur eine Meldung, kein Antrag. :-) Du brauchst nichts zu beantragen, Du meldest und der AG muss es so hinnehmen, sofern im gesetzl. Rahmen.
Beginnen und enden kann es ganz beliebig, möchtest Du die 3 Jahre beanspruchen, dann ist der letzte Tag der EZ am Tag vor dem 3. Geburtstag.
Rechtssicher ist es die Meldung nach der Geburt zu machen, dann hast Du auch ein präzises Enddatum, voher würde ich abraten. Die erste Meldung ist verbindlich.
Ansonsten schreib doch:
Ich beanspruche Elternzeit bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres.
Lg
Mitglied inaktiv - 13.03.2018, 18:02
Antwort auf:
Elternzeit einreichen - Formulierung korrekt?
Vielen Dank für eure Antworten. ;-)
LG
von
excellence2
am 13.03.2018, 18:10