Hallo,
ich bin im Moment in Elternzeit und bekomme Ende Juni mein zweites Kind. Nun sagt mir jeder etwas anderes bezüglich der Elternzeitverlängerung. Könnten Sie mir eventuell eine Stelle oder Amt nennen, die mir da vielleicht weiterhelfen können?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 04.03.2008, 12:06
Antwort auf:
Elternzeit bzw. Elternzeitverlängerung
Hallo,
wofür denn eine Stelle?
Man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 bzw. 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2008
Antwort auf:
Elternzeit bzw. Elternzeitverlängerung
Ich bin nämlich im Mai 2007 Mutter geworden und habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Jetzt werde ich im Juni/Juli 2008 wieder Mutter. Möchte nun noch mal zwei Jahre dranhängen und die übrigen zwei Jahre dann in Teilzeit wieder arbeiten. Wie muss ich das nun beantragen? Erst das dritte Jahr vom ersten und das erste Jahr vom zweiten? Wie und wann lasse ich mir vom AG genehmigen, dass ich dann die darauffolgenden zwei Jahre in Teilzeit arbeiten möchte. Mache ich das jetzt alles mit der nächsten Verlängerung?
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 04.03.2008, 14:03