Frage:
Elternzeit bis zum 2./3. Geburtstag oder 2/3 Jahr nach Muschu?
Hallo,
ich bin schanger möchte so lang wie möglich EZ nehmen, also die vollen 3 Jahre (mit Teilzeit). Zunächst erst für 2 Jahre festlegen und dann 7 Wochen vor Ablauf das restliche Jahr.
1. Beantrage ich dann 2 Jahre ab Ende Muschu oder bis zum 2. Geburtstag? Die Deiffernez wären ja 8 Wochen.
2. Sollte ich die EZ für einen Monat unterbrechen oder später beginnen, geht der erste Antrag dann noch einen Monat länger?
3. Oder ist es sinnvoll gleich für 3 Jahre zu beantragen, aber die Teilzeit im dritten Jahr erst 7 Wochen vorher festzulegen?
4. Kann ich zusätzlich (anschließend) noch EZ von meinen beiden großen Kindern (jetzt 5 und 9) beantragen? Damas war ich selbstständig und habe keine offizielle EZ genommen, nur Elterngeld erhalten.
von
Paulinchen83
am 19.02.2020, 08:58
Antwort auf:
Elternzeit bis zum 2./3. Geburtstag oder 2/3 Jahr nach Muschu?
Hallo,
1. Bis zum 2. Geburtstag
2. Sie können nicht einfach unterbrchen oder später beginnen. Der erste Antrag geht bis zu dem Tag, den Sie beantragt haben
3. Nein, besser erst 2
4. Bis zum 8. Geburtstag. Bei Kind 2 bräuchte ich das Geburtsdatum
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.02.2020
Antwort auf:
Elternzeit bis zum 2./3. Geburtstag oder 2/3 Jahr nach Muschu?
Kind 1 ist raus, mit 9 Jahren keinen Anspruch mehr. Kind 2 ist möglich, bis zum 8ten Lebensjahr. Kind 3 bis zu 3 Jahre, die zeit des Mutterschutzes ist da drin.
Mein Rat, nimm 1 Jahr für Kind 3, dann die 2 Jahre für Kind 2 sofern vor dem 8ten Geburtstag dann diese vollendet sind, dann 2 Jahre für Kind 3. Solltest du doch keine Ez für Kind 2 mehr nehmen wollen, dann nimm direkt 2 Jahre für Kind 3 da du dann diese auch ohne Zustimmung des AG verlängern kannst.
Statt Formulierungen wie nehme 1 Jahr besser feste Daten nennen.
Ich persönlich halte nichts davon die Ez zu unterbrechen oder nicht direkt im Anschluss an den Mutterschutz zu nehmen da man es selten so genau hin bekommt das es mit dem EG und den Lebensmonaten übereinstimmt. Und das muss es, sonst verliert man den Anspruch für den Monat und wenn es richtig blöde läuft auch für einen zweiten beim EG. es ist blöde wenn man wegen 1-2 Tagen mehrere hundert oder gar tausend € verliert.
Wenn geplant ist in TZ innerhalb der EZ zu arbeiten würde ich einfach so einen Satz reinschreiben wie, bezüglich dem 3ten Jahr EZ melde ich schon einmal an das der Winsch besteht innerhalb dessen in TZ zu arbeiten und man sich wegen der genauen Planung dann noch meldet. Das sollte man dann auch nach Möglichkeit 3 Monaten bevor du planst in TZ zu arbeiten.
von
Felica
am 19.02.2020, 11:33
Antwort auf:
Elternzeit bis zum 2./3. Geburtstag oder 2/3 Jahr nach Muschu?
Aber so ganz werde ich bei dir nicht mehr schlau. Dachte dein Vertrag ist befristet? Dann endet die EZ so oder so dann wenn auch der Vertrag endet. Ohne AG keine EZ und ein neuer AG ist nicht an das gebunden was du mal mit dem alten ausgemacht hattest.
Davon ab mein Rat, solltest du dir mal die Broschüre schnappen und diese durcharbeiten. Hilfreich wäre es auch hier mal mehrere Wochen einfach quer mitzulesen. Damit du einen Grundstock hast was möglich ist und was nicht. Dann kannst du genauer und gezielter nachfragen und weit besser planen.
von
Felica
am 19.02.2020, 11:36
Antwort auf:
Elternzeit bis zum 2./3. Geburtstag oder 2/3 Jahr nach Muschu?
Ja der ist befristet aber es ist ja nicht ausgeschlossen dass er nochmal verlängert wird.
Welche Broschüre meinst du?
Warum sollte eine Unterbrechung der EZ und des Elterngeldes so schwierig sein? Wenn mein Kind z.b. am 15. eines Monats geboren wird ist doch ein LM immer vom 15.-14. Wie kann man da EG-Anspruch verlieren?? Wenn das Gehalt dann am 30. kommt zählt das ja nur für die Zeit vom 15.-30. und nicht für den alten LM davor, da es bei Angestellten auf die vereinbarte Arbeitszeit angekommt und nicht auf den Tag des Geldeingang. Steht zwar nicht expliziet so in der EG-Broschüre aber alles andere wäre seltsam.
von
Paulinchen83
am 19.02.2020, 15:19
Antwort auf:
Elternzeit bis zum 2./3. Geburtstag oder 2/3 Jahr nach Muschu?
Zitat:
"Ich bin befristet angestellt und der Vertrag wird voraussichtlich nicht verlängert."
Was denn nun?
Ich würde ja erstmal abwarten, ob er verlängert wird oder nicht. Sonst landest Du immer tiefer im Wenn-Dann-Nirvana.
Was den Urlaub nach dem MuSchu angeht:
Die Urlaubstage müssen halt genau zum LM passen, sonst hast Du Lücken.
Beispiel:
ET am 15.3., Geburt am 15.3., LM immer vom 15. bis zum 14.
Mutterschutz 8 Wochen, also vom 15.3. bis zum 10.5., Elternzeit aber bis zum 14.5. (da LM)
Urlaub vom 15.5. bis zum 14.6., dann wieder Elternzeit vom 15.6. bis wann-auch-immer.
Die Urlaubstage müssen reichen, denn die EZ KANN erst am 15.6. wieder beginnen, und der AG muß flexibel sein, was den Urlaub angeht, denn Du kannst ihn ja erst bei der Geburt melden. Wenn das Kind plötzlich erst am 18.3. geboren wird, obwohl der ET der 15.3. war, geht der Mutterschutz ja bis zum 13.5., die ersten beiden EZ-Monate gehen bis zum 17.5., der Urlaub von 18.5. bis 17.6. - es verschiebt sich dann alles. Wenn der AG das mitmacht, ist es ja gut.
Allerdings verstehe ich das Drama nicht wirklich. Wenn der AG den Vertrag verlängert, startest Du halt mit einem Packen Urlaubstage nach der EZ - kann doch nicht so schlimm sein, oder? Und wenn er ihn nicht verlängert, gewinnst Du erst recht nix - dann zahlt er den am Vertragsende aus und feddich. Ob der AG ihn auszahlt, weil Du Deine EZ mit viel Herumgerechne unterbrichst, oder einfach weil der Vertrag endet - das ist doch Jacke wie Hose, finanziell. Wie lange Du danach hintenraus daheim bleibst, ist doch wurscht, Du hast doch dann eh keinen AG mehr.
von
Strudelteigteilchen
am 19.02.2020, 16:05
Antwort auf:
Elternzeit bis zum 2./3. Geburtstag oder 2/3 Jahr nach Muschu?
Danke für die ausführliche Antwort!
Ob der Vertrag verlängert wird erfahre ich ja erst ein paar Monate vor Ende, also in 3 Jahren. Dann müsste ich den ganzen Resturlaub dann auch nehmen, eine Auszahlung wäre nicht möglich weil ich den Urlaub ja ganz einfach nehmen kann. Da ich dann aber nur 50% arbeite heißt das dass ich auch nur das halbe Geld bekomme. Nehm ich den Urlaub aber vor der Teilzeit (5.LM) erhalte ich das volle Geld dafür.
von
Paulinchen83
am 19.02.2020, 16:22
Antwort auf:
Elternzeit bis zum 2./3. Geburtstag oder 2/3 Jahr nach Muschu?
Und noch einmal, du bekommst dann das Geld für VZ-Urlaub. Das kann dein AG nicht kürzen. Macht er es doch, trifft man sich halt vor Gericht wieder
Du planst, und planst. Dein Kind ist nicht da, du weisst nicht wann es geboren wird. Der tatsächliche Geburtstermin kann deine kompletten Planungen auf den Kopf stellen weil der Mutterschutz sich verschiebt und damit auch Urlaub usw. Dein Vertrag wird vielleicht verlängert oder aber auch nicht, der AG verweigert den Urlaub oder du hast keine Kinderbetreung usw. Mache es so einfach wie es geht, nicht kompliziert um 3 Ecken gedacht.
von
Felica
am 19.02.2020, 17:17
Antwort auf:
Elternzeit bis zum 2./3. Geburtstag oder 2/3 Jahr nach Muschu?
Broschüre gibt es vom Bund, Elternzeit, Elterngeld und Elterngeld Plus
von
Felica
am 19.02.2020, 17:19