Hallo.
Meine tochter kam am donnertag zur welt und wir werden 12 wochen mutterschutz haben da sie nur 2490g wog. Die Geburtsurkunde lässt auf sich warten da mein mann seine nicht findet und ersatz braucht.
Meine frage ist
1.wann muss der antrag auf Elternzeit beim ag sein
2.kann ich die Urkunde auch nachreichen?
3. Beginn wäre nach ende des mutterschutz und bis zu dem tag in 1,2 oder 3 Jahren?
Z.b mutterschutz geht bis zum 3.01. Dann müsste ich elternzeit vom 4.01 -03.01 beantragen oder?
Beim Elterngeld wäre es aber ab Geburt und egal wie lange mutterschutz oder also bom 4.10.18( geburt) bis 3.10.19
von
Kathi1102
am 07.10.2018, 22:35
Antwort auf:
Elternzeit beim AG
Hallo,
1. 7 Wo vor Beginn
2. Nein, sie ist ja Voraussetzung
3. Nein, Beginn ist mit der Geburt. Das Ende können Sie willkürlich bis zum 3. Geb. festlegen. Wenn Sie weniger als 2 Jahre beantragen gibt es keinen Anspruch auf Verlängerung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.10.2018
Antwort auf:
Elternzeit beim AG
Kann nur zu 1. was sagen: Der Antrag muss 7 Wochen vor Beginn beim AG sein.
https://www.elternzeit.de/antrag-elternzeit/
von
Soie
am 07.10.2018, 22:52
Antwort auf:
Elternzeit beim AG
wenn du glatte jahre nimmst ist beginn elterzeit ab einen tag nach mutterschutz (oder ab geburt, das ist egal) bis einen tag VOR dem jeweiligen geburtstag in 1,,2,3, jahren. du kannst die urkunde nicht nachreichen, denn die ist von belang für die elternzeit. ruf beim AG an und erkläre das ganze. hast du eine frühgeburtsbescheinigung erhalten? die benötigst du um die 12 wochen mutterschutz zu erhalten für die KK und den AG. die heißt so, auch wenn das kind termingerecht , aber unter 2500 g geboren ist.
von
mellomania
am 08.10.2018, 05:17
Antwort auf:
Elternzeit beim AG
Doch, natürlich kannst du die Kopie der Geburtsurkunde beim Arbeitgeber nachreichen!!! Die Mitteilung der Inanspruchnahme der Elternzeit muss spätestens 7 Wochen vor Beginn dem Arbeitgeber vorliegen.
Wenn du komplette Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest, endet diese 1 Tag vor dem Geburtstag des Kindes.
Du musst dich für die ersten beiden Jahre verbindlich festlegen. D.h. gehst du (zunächst) nur für 1 Jahr in Elternzeit, dann kannst du diese nur verlängern, wenn der Arbeitgeber zustimmt.
Gehst du aber direkt zwei Jahre in Elternzeit, dann benötigst du nicht die Zustimmung deines Arbeitgebers für eine Verlängerung.
Du kannst auch mit dem Elternzeitantrag eine Teilzeittätigkeit während der Elternzeit bei deinem Arbeitgeber beantragen (max. 30 Std./Woche), sofern beabsichtigt.
von
chrissicat
am 08.10.2018, 12:22
Antwort auf:
Elternzeit beim AG
Herzlichen Glückwunsch erst einmal. das wichtigste immer zuerst .
Antrag muss 7 Wochen vor EZ beim AG sein. bei normalen Mutterschutz also 1 Woche nach Geburt, bei dir verlängert es sich um weitere 4 Wochen. Aber, für die EZ-Meldung brauchst du die Geburtsurkunde nicht, die ist weit wichtiger für alle anderen Dinge wie Krankenkasse, Kindergeld, Elterngeld. Das alles hängt nun. AG verlangen mitunter auch die Geburtsurkunde, aber die kannst du dann ja nachreichen.
Wie lange du EZ nimmst bleibt dir überlassen, bedenke aber du musst dich für die ersten 2 Jahre festlegen. Theoretisch laufen die 3 Jahre EZ ab Geburt, heißt spätestens der 3te Geburtstag ist dein erster Arbeitstag. Völlig egal was da an Mutterschutz war, der läuft gleichzeitig. Deshalb bietet sich auch an auf Formulierungen wie ich nehme 1 Jahr oder 2 Jahre EZ zu verzichten und lieber feste Daten zu nennen. EG wirst du wenn du nicht EG Plus nimmst und dein Mann nicht mehr wie 2 Monate EG nutzt, das letzte Mal im September 19. es wird im voraus gezahlt, also dürfte es Anfang September für den 12ten Lebensmonat gezahlt werden. Wichtig für die weitere Planung. Dein EG-Bezug verlängert sich nicht nur wegen dem längeren Mutterschutz, im Gegenteil, du bekommst länger das höhere Mutterschaftsgeld was mit dem niedrigeren EG verrechnet wird. Ab dem 3.10.19 wärst du also aus dem EG spätestens heraus.
Alles Gute
von
Felica
am 08.10.2018, 17:30