Frage:
Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Hallo Frau Bader,
Ende Mai läuft mein derzeitiger Elternschutz aus und da mich mein Arbeitgeber nicht mehr anstellen kann muß ich mich vorübergehend Arbeitslos melden da ich auch keine Betreuung für meinen kleinen Sohn habe bis zum Kindergartenbeginn im September. Nun weiß ich das ich während der Zeit über eine GKV krankenversichert werde. (Mein Mann ist PKV). Sollte ich jetzt während der Arbeitslosenzeit noch mal schwanger werden wie läuft dann meine Krankenversicherung weiter? Bin ich dann automatisch wieder für 3 Jahre in der GKV versichert oder läuft das nur für eine befristete Zeit?
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 06:54
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Hallo,
wenn Sie das Kind betreuuen,. stehen Sie dem ARbeitsmarkt nicht zur Verfügung u bekommen kein ARbGeld I.
Ziehen Sie es doch mal andersherum auf: Sie haben ab dem 3. Geb. einen Anspruch auf einen KiGa Platz, wenn das Kind 3 wird. Ansonsten können Sie die Ez doch verlängern?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2009
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Du kannst dich nicht arbeitslos melden, sondern nur arbeitssuchend, da du auf Grund fehlender Betreuung deines Kindes dem Arbeitsmarkt bis September nicht zur Verfügung stehst. Also bekommst du kein Geld. Ab September kannst du dich dann auch arbeitslos melden und bekommst auch Geld, wenn dein Sohn aber nur einen Teilzeitplatz hat, nur anteilig.
Achtung: Da du dann keine Leistungen vom Amt beziehst, bist du auch NICHT krankenversichert, sondern musst dich freiwillig versichern und das selber bezahlen. Es sei denn, ihr bekommt evt. für die Zeit Alg-II, das könntet ihr beantragen.
LG Arlett
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 08:28
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Aber wie setzt man den Rechtsanspruch durch? Hier in den Kindergärten nehmen sie die Kinder auch erst nach den Sommerferien. Das heißt im schlimmsten Fall, wenn mein Kind am 1.1. 3 Jahre alt wird, hänge ich bis Mitte, Ende August in der Luft. Also wie durchsetzen?
Viele Grüße
A.F.
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 11:13
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
In dem man um einen schriftlichen Bescheid anfordert bzgl. der Ablehnung. Und dann Widerspruch einlegt u mit Klage droht. Schwuupppsss-was meinen Sie, wie schnell das geht!
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.02.2009
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
... das merke ich mir. Hier in der Krabbelgruppe haben nämlich nächstes Jahr einige Mütter das Problem, dass sie ihre Kinder über ein halbes Jahr nicht untergebracht bekommen, weil sich die Kindergärten weigern die Kinder vor den Sommerferien zu nehmen.
Viele Grüße
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 17:07
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Danke für die Antworten.
Das ist bei uns auf dem Land auch (leider) so das man nicht vor dem neuen Kindergartenjahr genommen wird. Da es auch nur 3 Monate sind die ich zu überbrücken habe und ich in denen auch für ein paar Stunden arbeiten könnte (könnte die Betreuung privat organisieren) würde es dann gehen mich von anfang an arbeitslos zu melden mit ein paar Stunden und dann ab Sept. aufstocken auf die tatsächlich möglichen Stunden?
Wie verhält sich das mit ALG !!? Ab wann bekommt man den das sonst?
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 20:06
Antwort auf:
Elternzeit bei Arbeitslosigkeit
Frau Bader noch eine Frage, was meinten sie eigentlich mit Ez verlängern?
Meinten sie mit dem Arbeitgeber abzusprechen unbezahlten Urlaub zu bekommen?
Mitglied inaktiv - 25.02.2009, 20:09