Hallo Frau Bader,
Aktuell bin ich im BV.
Ich möchte bei meinem Arbeitgeber Elternzeit anmelden.
Der ET wäre am 24.02.19.
Die Frist von 7 Wochen vorher (vor ET) wäre in der kommenden Kalenderwoche.
Mein Arbeitgeber ist jedoch im Urlaub und erst ab dem 14.01.19 wieder da.
Die Praxis wird gerade von einer in der Praxis angestellten Zahnärztin geleitet.
Wie gehe ich nun vor?
von
Julia1787
am 03.01.2019, 11:59
Antwort auf:
Elternzeit anmelden
Hallo,
die Anmeldung muss 7 Wo. vor Beginn, also 1 Wo nach der Geburt (außer bei Frühchen u Mehrlingen) mitgeteilt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.01.2019
Antwort auf:
Elternzeit anmelden
Du (Mutter) brauchst die Elternzeit nicht vor Geburt anmelden. Wenn du direkt im Anschluss an den Mutterschutz in Elternzeit gehst, kannst du warten bis dein Baby geboren ist.
Du kannst die Elternzeit natürlich auch bereits jetzt anmelden, aber brauchst bezüglich der Frist keine Sorge haben. Nur wenn du als Vater ab Geburt Elternzeit nehmen möchtest, musst du diese bereits vor ET anmelden.
von
chrissicat
am 03.01.2019, 12:45
Antwort auf:
Elternzeit anmelden
Hallo,
1.) Grundsätzlich reicht es, wenn dem "Betrieb" also der Praxis die Mitteilung fristgerecht zugeht.
2.) Die Frist der 7 Wochen gilt aber nicht zum ET, sondern zum Ablauf des Mutterschutzes. Als Faustregel kann man also sagen dass die EZ 1 Woche nach Geburt erklärt sein muss.
Dies gilt für die Mutter
Solltest Du der Vater sein und direkt zur Geburt in EZ gehen wollen: dann wie o. g.: einfach jetzt der Praxis nachweislich zuschicken/ abgeben.
Gruss
D
von
desireekk
am 03.01.2019, 12:46