Hallo Frau Bader,
ich hatte meinem Arbeitgeber 4 Wochen nach der Entbindung mitgeteilt, daß ich 3 Jahre Elternzeit beantrage, aber nach 1 Jahr wieder 2 Tage pro Woche arbeiten möchte. Ich würde gerne wissen, inwieweit mein Arbeitgeber und ich an diese Aussage gebunden sind: kann der AG die Teilzeitstelle in meiner beantragten Elternzeit ganz ablehnen oder könnte auch ich noch zurücktreten von meiner Aussage?
Besten Dank
Carolin
Mitglied inaktiv - 01.09.2004, 08:47
Antwort auf:
Elternzeit - Teilzeitarbeit
Hallo,
EU muss man 6 Wochen vorher beantragen. Das haben Sie also zu spät getan (wenn es kein Frühchen ist). Die Frist beträgt nun, da Sie nicht nach der Geburt rechtzeitig beantragt haben, 8 Wochen. Das heißt, wenn Ihr Ag drauf besteht müssen Sie zwischendrin arbeiten gehen.
Zur TZ:
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 8 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für 15 - 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.09.2004