Hallo Frau Bader, zur Festlegung der Elternzeit einige Fragen an Sie: 1) Wenn ich meine Elternzeit im Anschluß an den Mutterschutz auf 1 Jahr festlege, "verfallen" die übrigen 2 Jahre dann komplett oder kann ich die zu einem späteren Zeitpunkt nochmal nehmen? 2) Wenn mein Partner das 2. Jahr nehmen möchte, müssen wir dies auch bereits in den 8 Wochen nach der Geburt verbindlich festlegen und seinem AG mitteilen? Danke für Info! Gizmo
Mitglied inaktiv - 14.06.2001, 15:46