Frage: Elternzeit. Frage @all

Hallo. Ich arbeite in einem kl. Büro. Wir sind 5 Mitarbeiter. Meinen Wunsch auf Elternzeit habe ich jetzt mündlich gesagt. Also, daß ich gerne 2 Jahre in Elternzeit möchte. Muß ich das denn nochmal schriftlich machen. Ich habe am 01.07. ET LG

Mitglied inaktiv - 04.04.2007, 14:29



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Hallo, Frist 7 Wo + schriftl. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.04.2007



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Hallo, soweit ich weiß, mußt du das bis 4 Wochen nach der Entbindung dann auch schriftlich machen, denn du weißt ja jetzt noch nicht ganz genau, wann das Kind kommt. Beate

Mitglied inaktiv - 04.04.2007, 14:46



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Also nach dem BEEG mußt Du 7 Wochen vor Beginn der EZ den AG informieren. Schriftlich ist immer gut, zumal Du das ja auch ggf. beim Amt nachweisen musst. Ich hab alles vor der Geburt geschrieben, direkt nach der Geburt nur noch die Daten eingesetzt und alles losgeschickt. Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 04.04.2007, 17:33



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... dann hatte ich das wohl falsch im Kopf. Würde ja bedeuten, daß ich eine Woche nach der Geburt schon das Schreiben beim AG haben müßte. Wie soll denn das gehen, wenn ich z.B. eine Woche in der Klinik bin? Komisch... Beate

Mitglied inaktiv - 04.04.2007, 21:28



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Hallo, ... ist aber so... ganz zu Anfang waren es mal 4 Wochen, dann 6 und nun 7 wenn man driekt nach der Geburt in EZ geht... Wobei es ja immer noch so eine Formulierung gibt, daß man Fristen auch nicht ganz einhalten muß, wenn man "die Verspätung nicht zu verteten hat". Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 04.04.2007, 22:25



Antwort auf: Elternzeit. Frage @all

Da habe ich auch noch eine Frage dazu. Ich (15.SSW) habe bereits jetzt meinen AG darüber informiert, dass ich nach der Entbindung wieder meine vollen drei Jahre Elternzeit nehme. Worüber muss ich den AG denn nach der Geburt noch informieren, habe da auch nichts weiter im Beeg gefunden? Danke an Dich

Mitglied inaktiv - 05.04.2007, 10:45



Antwort auf: Elternzeit. Frage @all

Na, wenn Du das jetzt schon machst, ist das ja OK, aber: Wann genau ist denn dir Frist rum? Das weißt Du erst, wenn das Kind geboren ist :-))) Und: ich würde solche Dinge immer mit genauer Datumsangabe machen. Viele Grüße Désirée Und: ich würde immer erst mal nur die ersten 2 Jahre melden, und das dritte Jahr evtl. "nachmelden". Wer weiß, wozu es gut ist, wenn Du z. B. nach 2 Jahren wieder arbeiten gehen musst / willst... Viele Grüße Désirée

Mitglied inaktiv - 05.04.2007, 11:36



Antwort auf: Elternzeit. Frage @all

Danke für Deine Antwort. Ich habe bis jetzt bei beiden vorherigen SS auch die vollen drei Jahre beantragt und weiss, dass ich in dieser Firma nie wieder arbeiten gehen möchte (habe auch schon einiges im Forum: schwanger wer noch geschrieben). Sobald ich wieder arbeiten gehen würde, erhalte ich von denen sowieso die Kündigung, daher nutzte ich die drei Jahre voll aus.

Mitglied inaktiv - 05.04.2007, 13:43



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