Hallo, meine Tochter ist am 14.07.2015 geboren und ich habe eine Frage zum Elterngeldberechnung (meine ist noch nicht durch)... Ich war Vollzeit arbeiten und gehe nach 8 Monaten Erziehungsjahr wieder im Berufsleben. Man soll zur Berechnung die letzten 12 Lohnstreifen mit abgeben. Meine Frage ist wenn das Baby Mitte Juli geboren wurde, wären dann nicht die Lohnstreifen von Juli 2014 bis Juni 2015 richtig ??? Ich wurde angeschrieben das sie den Lohnstreifen von Juni 2014 noch zusätzlich haben wollen. Ich befürchte da ich im Juni immer Urlaubsgeld bekomme das sie das mitrechnen wollen. Quasi Juni 2014 und Juni 2015... was ja nicht rechtens wäre. Für die Durchschnittsrechnung von 12 Monaten dürften sie ja nur einmal Urlaubsgeld mitrechnen, oder ??? Zweite Frage wäre, werden Sonderzahlungen mit reingerechnet ??? Also ich habe im April2015 eine Sonderzahlung bekommen die auch auf dem Lohnstreifen mit drauf ist, das heißt aber nicht das ich sie jedes Jahr bekomme. Also dürfte die Sonderzahlung für das Elterngeld mit gezählt werden ??? Danke und liebe Grüße sendet Steffi die sich gerne vorab informiert
von moonlightsd610 am 06.09.2015, 12:18