Elterngeldantrag und Kindergeldantrag.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Elterngeldantrag und Kindergeldantrag.

Ich habe schonmal die og Anträge ausgedruckt und wollte sie eben schonmal ausfüllen, soweit schon mgl. Dabei bin ich über zwei Probleme gestolpert, hoffe, sie können mir dabei helfen. Elterngeldantrag: Dort wo ich Angaben zum mutterschaftsgeld machen muss, muss ich kein mutterschaftsgeld" ankreuzen. Dahinter steht vermerkt, man solle ne Bescheinigung der Krankenkasse beifügen. Stellt mir die Krankenkassen sowas wirklich aus? Oder ist das nicht notwendig? Kindergeldantrag: Was hat es mit der "Anlage Kind" auf sich? Muss ich die nur für das neugeborene ausfüllen oder auch für die beiden "Großen" für die schon Kindergeld bezogen wird? Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und sie können mir helfen. Vielen dank im vorraus

von kruemel200908 am 13.07.2013, 22:04



Antwort auf: Elterngeldantrag und Kindergeldantrag.

Hallo, EG: Habe ich nicht beigefügt - war kein Problem. KG: da steht doch rechts "Erstanatrag bei Geburt" - also für das neue Kind Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.07.2013



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