Hallo Frau Bader, Ich habe folgende Fragen: Ich bekomme bis August Elterngeld. Mein Kind ist im Dezember 2018 geboren. Ich habe noch nicht alle Monate genutzt. Wir möchte noch ein weiteres Kind. Es stehen folgende Varianten zur Verfügung: 1. Ab September Vertretungsstelle (28 Wochenstunden) 2. Oder Elterngeld Kind weiter bis zum 1. Geburtstag. Wenn ich erneut schwanger werde wäre der Geburtstermin ca. März. Wenn ich die Variante 1 wähle, kann ich dann Elterngeldplus zusätzlich beziehen? Oder wäre das Schwachsinn denn bei der neuen Elterngeldzahlung würde dies nicht berücksichtigt. Auch das Gehalt nicht? 2. Variante Wenn ich bis Dezember Elterngeld für Kind1 beziehe und schwanger bin, fehlt mir bis Geburtstermin Baby Einkommen. Wie setzt sich Elterngeld zusammen? Lg
von Mala28 am 17.06.2019, 13:20