Frage: Elterngeld

Hallo Frau Bader, Ich habe folgende Fragen: Ich bekomme bis August Elterngeld. Mein Kind ist im Dezember 2018 geboren. Ich habe noch nicht alle Monate genutzt. Wir möchte noch ein weiteres Kind. Es stehen folgende Varianten zur Verfügung: 1. Ab September Vertretungsstelle (28 Wochenstunden) 2. Oder Elterngeld Kind weiter bis zum 1. Geburtstag. Wenn ich erneut schwanger werde wäre der Geburtstermin ca. März. Wenn ich die Variante 1 wähle, kann ich dann Elterngeldplus zusätzlich beziehen? Oder wäre das Schwachsinn denn bei der neuen Elterngeldzahlung würde dies nicht berücksichtigt. Auch das Gehalt nicht? 2. Variante Wenn ich bis Dezember Elterngeld für Kind1 beziehe und schwanger bin, fehlt mir bis Geburtstermin Baby Einkommen. Wie setzt sich Elterngeld zusammen? Lg

von Mala28 am 17.06.2019, 13:20



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, egal, welche Variante Sie wählen - beides ist möglich. EG Plus können Sie sich vor der Geburt von K2 auszahlen lassen. Mehr Geld haben Sie bei EG-Plus, wenn Sie wieder arbeiten, ansonsten ist es egal. Mehr EG bei K 2 bekommen Sie, wenn Sie sich das EG mind. für 14 Lebensmonate auszahlen lassen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2019



Antwort auf: Elterngeld

Liebe Frau Bader, wenn ich wieder arbeiten gehe und eine Vertretungsstelle annehme sind das ca. 2000 netto. Kann ich mir dennoch das EG Plus vor Geburt auszahlen lassen obwohl ich die Monate nicht in Anspruch nehme?

von Mala28 am 17.06.2019, 14:38



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