Hallo Frau Bader,
ich bin in der 27.ssw und gehe einer geringfügigen Beschäftigung nach, bis zum Mutterschutz die sechs Wochen vor Geburt. Danach werde ich nicht mehr arbeiten. Jetzt meine Frage, hab ich Anspruch auf Elterngeld?
Wenn ja, wie wird der Betrag berechnet oder ist es ein Festbetrag?
Danke schon mal im Voraus!
Viele Grüße
Sternentaler
von
Sternentaler
am 11.01.2017, 12:26
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
natürlich.
Rechnen Sie wegen der Höhe mal bei:
https://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2017
Antwort auf:
Elterngeld
Anspruch auf EG - ja, wird aber nicht viel mehr wie Mindestsatz werden. Halt ca. 67% von deinem Verdienst in den 12 Monaten vor dem Mutterschutz.
Anspruch auf EZ nein wenn Du keinen AG hast. Damit musst Du auch eine Lösung für die Krankenversicherung finden. Aber das scheint ja jetzt auch kein Problem zu sein. Grundsätzlich hast Du, sofern der Arbeitsvertrag besteht, auch bei einem Minijob Anspruch auf eine EZ. Heißt, sofern weder Du gekündigt hat, noch der AG dir einen befristeten Vertrag gegeben hatte, noch er widerrechtlich diesen in der Schwangerschaft gekündigt hat, müsst ihr halt schauen. Also ib Du EZ nimmst und er in dieser ruht. Oder ob Du eben mit dem AG diesen aufhebst - falls er sonst Bestand hätte.
Wissen halt viele nicht das Minijob und Teilzeit oder Vollzeit ist fast allen Dingen gleich sind. Eigentlich ist der einzig relevante Unterschied eben der das man bis zu einer Verdiensthöhe keine Sozialbeiträge zahlen muss - und deshalb aus diesen auch keinen Anspruch hat. Alles andere wie Kündigung, Urlaub, Krankheit usw hat die gleichen gesetzlichen Grundsätze.
Mitglied inaktiv - 11.01.2017, 18:05