Hallo Frau Bader,
habe seit 11/2014 eine 2 jährige Tochter u. befinde mich noch in Elternzeit. Haben 3 Jahre beantragt u. das Elterngeld auf 2 Jahre gesplittet. Wie sieht es aus, wenn ich jetzt im 3. Jahr wieder schwanger werden würde? Wie viel Geld steht mir zu? Bekomm ich erst Geld, wenn ich in Mutterschutz bin? Muss ich da vorher die Elternzeit kündigen? Oder bekomm ich Geld (Mindestsatz) sobald ich es dem Arbeitgeber sage, dass ich schwanger bin? Wie errechnet sich das Elterngeld? Von den letzten 12 Monaten Elternzeit? Oder vom Bruttogehalt, als ich noch gearbeitet habe?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Lg Lissi
von
AVE13
am 21.12.2016, 21:49
Antwort auf:
Elterngeld?
Hallo,
Sie beenden die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes und bekommen dann volles MG - vorher nichts.
Wenn Sie nicht gearbeitet haben, bekommen Sie beim EG nur den Grundbetrag plus Geschwisterbonus, bis Kind 1 3 ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Elterngeld?
um den vollen mutterschutzsatz zu bekommen, musst du die elternzeit auf einen tag vor dem neuen mutterschutz kündigen. du erhälst dann nach ende des neuen mutterschutzes, also nach der geburt, 300 euro mindestsatz plus 75 euro geschwisterbonus, bis kind 1 drei jahre alt ist.
von
mellomania
am 21.12.2016, 22:15
Antwort auf:
Elterngeld?
Warum solltest du schon Geld in der EZ bekommen? Wenn du nicht TZ in EZ arbeitest, bekommst du erst Geld, wenn du die EZ zum Tag vor dem neuen MS beendest. In der zweiten EZ wirds dann nur der Mindestsatz werden. Je nachdem, wann du genau schwanger wirst evtl. noch ein paar Monate Geschwisterbonus.
von
malini
am 22.12.2016, 19:16