Hallo Frau Bader . Wir haben im Mai unsere Jungs bekommen ( zwillinge ) . Das heißt 12 Wochen Mutterschutz . Ich habe aber anteilmässig Anspruch auf elterngeld seid der Geburt der jungs also sind das ja dann schon Bezugsmonate . Wie verhält sich das dann mit dem Mehrlingszuschlag ? In der Broschüre steht das man für die Bezugsmonate Anspruch hat auf den Zuschlag ?!. mfg
von Benmax am 09.08.2015, 22:37