Wollte fragen wie wir es am schlausten machen sollen. Der et unseres zweiten Kindes ist der 04.05 mein mann nimmt ersten und zweiten Monat elterngeld. Ich bekomme Mutterschutz Geld soll ich dann lieber 13&14 Monat elterngeld beantragen oder geht das nicht?! Ist es steuerlich besser auf zwei Jahre zu splitten (ich bekomme sowieso nur Mindestanzahl da nicht gearbeitet wegen elterngeld ) oder gleich voll ein Jahr? Besten Dank! !!!!!!!!
von
schnüllschnat
am 17.03.2015, 13:40
Antwort auf:
elterngeld
Hallo,
1. Sie müssen die 1. EZ am Tag vor dem Mutterschutz beenden.
2. Sie haben frei nur 12 Mo zur verfügung, denn die MG-Monate werden automatisch der Mutter angerechnet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.03.2015
Antwort auf:
elterngeld
Wann ist Kind 1 geboren und wann beginnt Dein Mutterschutz jetzt?
von
Sternenschnuppe
am 17.03.2015, 13:49
Antwort auf:
elterngeld
Kind eins 10.05.2012 (elterngeld gesplittet bis einschließlich März 2014) Mutterschutz Beginn 23.03..lg
von
schnüllschnat
am 17.03.2015, 15:30
Antwort auf:
elterngeld
Auf jeden Fall die aktuelle Elternzeit zum 2203. beenden, dann erhältst Du volles Mutterschutzgeld vom AG und Krankenkasse, wie beim ersten Kind.
Danach hast Du 10 weitere Monate EG ( Mindestsatz ist richtig, Auszahlung ist egal ) und Dein Mann kann seine zwei Monate nehmen wie er mag.
von
Sternenschnuppe
am 17.03.2015, 16:23