Liebe Frau Bader,
ich habe eine Frage zum Elterngeld:
Mein Freund und ich bekommen im Juli unser erstes Kind, dannach geht er die ersten beiden Monate in Elternzeit und ich nehme 24 Monate Elternzeit.
Heiraten wollen wir im Dezember. Danach will er dann in Steuerklasse 3 gehen und ich in 5.
Nun meine Fragen:
Ändert sich während des laufenden Elterngeld Bezug bei Steuerklassenwechel der Betrag?
Wie ist es, wenn ich das Elterngeld splitten lassen möchte, kann ich den Bezug z.B von 3-18 Monat der Aufteilung festlegen und was ist, wenn ich nach 14 Monaten einen 450 Euro Job annehme, wird der auch aufs Elterngeld berechnet?
Über Ihre Antwort freue ich mich sehr.
Danke im Vorraus
Bonny
von
Bonny79
am 28.01.2014, 10:01
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
1.Nein, nur vor der Geburt ist ein Steuerklassenwechsel interessant.
2. Nein, das wird nicht angerechnet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2014
Antwort auf:
Elterngeld
Am Elterngeld ändert sich nix.
Aber beachtet dass das Elterngeld dem Progressionsvorbehalt unterliegt und ggf. eine Steuernachzahlung auf Euch zukommt.
Ihr solltet von dem was er durch die 3 mehr habt etwas ansparen.
Du bekommst Elterngeld bis zum ersten Geburtstag des Kindes, wenn Du es splittest dann bis es 22 Monate alt ist.
Die Mutterschutzmonate gehören immer elterngeldtechnisch für die Mutter als verbraucht.
Alles was Du nach dem ersten Geburtstag verdienst wird bei einer Splittung nicht mehr angerechnet, da da nur die 2. Rate bezahlt wird.
von
Sternenschnuppe
am 28.01.2014, 10:21