Hallo Frau Bader!
Wie wird das Elterngeld berechnet, wenn ich:
1. )im 2 Jahr der Elternzeit schwanger werde und das Kind nach den zwei Jahren Elternzeit geboren wird?
2.) das Kind im 2 Jahr der Elternzeit geboren wird?
Das Elterngeld wird dabei nur im 1.Jahr der Elternzeit ausbezahlt.
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 11.01.2014, 21:50
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.01.2014
Antwort auf:
Elterngeld
Immer der Durchschnitt der letzten 12 Monate vor Mutterschutz.
Dementsprechend kannst Du es selbst ausrechnen.
Elterngeldmonate von Kind 1 werden ersetzt durch alten Lohn.
Ohne Elterngeld und ohne Einkommen werden 0€ für den Monat berechnet.
+ Geschwisterbonus bis Kind 1 drei ist, minimal 75€ ansonsten 10%
von
Sternenschnuppe
am 11.01.2014, 22:27
Antwort auf:
Elterngeld
Immer gleich!
Kommt das 2. Kind rund um den 2. Geburtstag von Kind 1 oder später und man war zwischen dem 1. Geburtstag und dem neuen Mutterschutz nicht arbeiten, dann läuft es auf den Mindestsatz hinaus (zzgl Geschwisterbonus).
Sind die Kinder mehr als 1 Jahr und 3 Monate auseinander, nimmt das Elterngeld bis zum 2. Geburtstag rapide ab.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.01.2014, 00:52