Frage: Elterngeld

Hallo Frau Bader, unsere Tochter ist im August geboren, ich nehme 12 Monate Elternzeit/Elterngeld. Kann mein Mann anschließend auch nur 3 oder 4 Wochen Elternzeit nehmen und für diese Zeit Elterngeld bekommen oder muss er die vollen 2 Monate daheim bleiben? (Wir bekommen im August noch keinen Platz in der Kita und da müssen wir nach meiner Elternzeit noch ein paar Wochen überbrücken, eigentlich wollte mein Mann keine Elternzeit nehmen)

von yvi2311 am 12.12.2011, 20:06



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, EZ muss man mind 2 Mo. nehmen. Aber er kann vllt. die Arbeitszeit auf 30 Std/ Wo reduzieren u ist in EZ u bekommt trotzdem EG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.12.2011



Antwort auf: Elterngeld

Das Elterngeldgesetz verlangt 2 Lebensmonate - Sorry! Ohne Elterngeld könnt ihr die Elternzeit recht flexibel einsetzen. Du könntest verlängern, um Tage, Wochen, Monate. Oder dein Mann könnte (ich mein, Minimum sind 2) Wochen oder Monate Elternzeit nehmen. Gruß Sabine

von SumSum076 am 12.12.2011, 22:36



Antwort auf: Elterngeld

Wie lange kann ich Elternzeit in Anspruch nehmen? Die Elternzeit kann mit der Geburt des Kindes bzw. im Anschluss an die Mutterschutzfrist beginnen. Sie ist auf maximal 3 Jahre begrenzt. Die Eltern können den Beginn und das Ende ihrer Elternzeit innerhalb des Zeitraums von 3 Jahren frei wählen. Wenn Sie die Elternzeit direkt zu Beginn in Anspruch nehmen wollen, bis Ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat, brauchen Sie dafür nicht die Zustimmung Ihres Arbeitgebers. Ich denke damit ist es beantwortet. grüßle lukili77

Mitglied inaktiv - 13.12.2011, 10:41



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, EZ muss man mind 2 Mo. nehmen. Aber er kann vllt. die Arbeitszeit auf 30 Std/ Wo reduzieren u ist in EZ u bekommt trotzdem EG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.12.2011



Antwort auf: Elterngeld

Also wenn ihr überbrücken müsst, dann würde ich doch zwei Jahre EZ beantragen und sobald du eine Betreuung hast in TZ im Rahmen der Elternzeit arbeiten gehen. Du darfst ja zw. 15 u. 30 Std. arbeiten und trotzdem in EZ sein. Wenn du aber nur ein JAhr EZ beantragt hast, dann hast du keinen Anspruch mehr auf des zweite Jahr!

von Clea am 13.12.2011, 19:59



Antwort auf: Elterngeld

Moin, ihr könnt auch parallel Eltengeld beziehen z.B. du den 1-12 Monat und den Mann denn 11. und 12 oder 12. und 13. Monat oder die 2 Monate so legen wie es euch passt, solange Ihr innerhalb der 14 Monate bleibt. LG Ingo

von IngoAC am 14.12.2011, 14:30



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