Hallo:-)
bin zur zeit in elternzeit bis 2013,bleibe dieses jahr zuhause und nächstes jahr gehe ich 75% arbeiten und gehe dann automatisch wenn die elternzeit abläuft in meinen alten vertrag von 100%rein. nun meine fragen: muß ich komplett das ganze jahr in 100% gearbeitet haben falls ich in dem jahr schwanger werde wegen dem elterngeld?oder ist das egal?
wenn ich wieder 100% arbeite, gibt es da eine regelung wegen der dienstzeiten? mein mann bringt dann unser kind in die kita und ich muß sie da abholen...mein mann arbeitet von 10-18uhr, sodaß ich in der woche nur frühdienst machen kann und nur sonn und feiertage spätd. Arbeite im altenheim, für die 75% die ich in der elternzeit arbeite ist das beantragt.und wurde so angenommen.habe leider keinen der auf mein kind aufpassen kann wenn ich arbeiten bin da meine eltern beide verstorben sind und meine schwiegereltern nicht hier wohnen. würde mich über jeden tipp und hilfestellung freuen. Vielen dank
sandra
von
natale
am 05.07.2011, 20:34
Antwort auf:
elterngeld
Hallo,
Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 €
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2011
Antwort auf:
elterngeld
Elterngeld gibt es für den Lohn, den du bekommen hast. Hast du Lohn für einen Teilzeitjob erhalten, dann gibt es davon/dafür Elterngeld.
Wenn du also auf 75% arbeiten gehst, dann bekommst du die ca 65% Elterngeld eben von den 75%.
Bei den Arbeitszeiten muss du dich zum großen Teil nach den Vorgaben deines AG richten. Viele AG werden dadurch ihre "unliebsamen" Mitarbeiter los, in dem sie unmögliche Arbeitszeiten vorgeben.
Am besten ist es, wenn man sich vorab (schriftlich) einigen kann.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 05.07.2011, 20:50
Antwort auf:
elterngeld
hallo....
danke für die antwort. aber meine hauptfrage war ja wie lange muß ich in 100% gearbeitet haben wegen dem eltergeld? wenn ich 2013 wieder in den 100% arbeite, ist das egal wenn ich dann nur ein halbes jahr drin gearbeitet habe oder muß das 1 ganzen jahr sein um von den 100% das elterngeld zubekommen. meine freundin sagte ich muß ein ganzen jahr dann voll gearbeitet haben in den 100% um davon das elterngeld zu bekommen. viele grüße sandra
von
natale
am 07.07.2011, 07:44
Antwort auf:
elterngeld
Hallo Fr. Bader:-)
danke für die schnelle antwort:-) sie haben mir aufjedenfall weitergeholfen
danke lg sandra
von
natale
am 07.07.2011, 15:41