Hallo Fr.Bader... Habe Ihre Antwort vom 18.06.2011 ( im Newsletter) gelesen... ist das so zu verstehen das man die Elternzeit des 1.Kindes nicht bei der Elterngeldberechnung einbeziehen darf??? D.h wenn das 2.Kind noch in den 3 Jahren Elternzeit kommt, würde man wieder das Elterngeld in der höhe des 1.Kindes bekommen??? Hier die Kopie der Anfrage auf die ich mich beziehe... (Liebe Frau Baader, bin in Elternzeit (2 Jahre) des ersten Kindes. Wenn diese direkt vor dem Mutterschutz des 2. Kindes endet, auf welcher Basis wird dann das Elterngeld berechnet? Beträgt das Elterngeld dann nur 300€, da in den letzten 12 Monaten vor Geburt kein Erwerbseinkommen oder werden die letzten 12 Monate vor der Geburt des ersten Kindes herangezogen? Herzlichen Dank für Ihre Antwort. Hallo, Bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate vor der Geburt, die bei der Bemessung des Elterngeldes zugrunde gelegt werden, sind diejenigen Monate unberücksichtigt zu lassen, in denen Elternzeit auch ohne Elterngeldbzug - für ein älteres Kind genommen wurde. Liebe Grüsse, NB) LG HEXE...
von hexe... am 01.07.2011, 00:04