Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist am 16.02.2009 geboren. Davor war ich Vollzeitbeschäftigt und habe die 67% Elterngeld bekommen. Ich befinde mich immer noch in Elternzeit und habe zwischendurch nicht gearbeitet. Das Elterngeld habe ich mir auf zwei Jahre splitten lassen. Wobei ich mir die Restsumme des Elterngeldes im September 2010 auf einen Schlag habe auszahlen lassen. D.h. der Elterngeldbezug für meine erste Tochter ist nun beendet. Im November erwarte ich mein zweites Kind. Was ist Berechnungsgrundlage für das Elterngeld? Wird mein Gehalt vor meiner Elternzeitberücksichtigt? Oder bekomme ich nur den Mindestsatz von 300 EUR + Geschwisterbonus? MfG Delilah81
Mitglied inaktiv - 17.10.2010, 06:46