Frage: Elterngeld?

Sehr geehrte Frau Bader, meine Tochter ist am 16.02.2009 geboren. Davor war ich Vollzeitbeschäftigt und habe die 67% Elterngeld bekommen. Ich befinde mich immer noch in Elternzeit und habe zwischendurch nicht gearbeitet. Das Elterngeld habe ich mir auf zwei Jahre splitten lassen. Wobei ich mir die Restsumme des Elterngeldes im September 2010 auf einen Schlag habe auszahlen lassen. D.h. der Elterngeldbezug für meine erste Tochter ist nun beendet. Im November erwarte ich mein zweites Kind. Was ist Berechnungsgrundlage für das Elterngeld? Wird mein Gehalt vor meiner Elternzeitberücksichtigt? Oder bekomme ich nur den Mindestsatz von 300 EUR + Geschwisterbonus? MfG Delilah81

Mitglied inaktiv - 17.10.2010, 06:46



Antwort auf: Elterngeld?

Hallo, am besten rechnen Sie unter www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.10.2010



Antwort auf: Elterngeld?

Hallo Die Monate vom Beginn des Mutterschutzes bis zum 16.02.2010 sind eine Nullrunde für Dich. Was vor dem 16.02.2010 noch an Monaten kommt müsste Dein altes Gehalt sein. Das zusammengezählt und dann durch 12 Monate, wenn Du unter 1000 Euro bist dann pro 20 Euro 1% Zuschlag zu den 67% sind Dein Elterngeld. Und der Geschwisterbonus steht Euch auch zu.

Mitglied inaktiv - 17.10.2010, 09:53



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