Hallo Frau Bader!
Ich habe meinen Elterngeldbescheid bekommen und festgestellt, dass bei mir nur mit 7 Monate gerechnet wurde, statt mit den 12 Monaten um mein Durchschnittseinkommen zu ermitteln. Mit der Begründung: Kalendermonate, in denen der berechtigten Person Elterngeld für ein älteres Kind nach § 6 Satz 2 BEEG in halben Monatsbeiträgen ausgezahlt wird, führen nicht zu einer Verlängerung des Bezugszeitraumes und somit auch nicht zur Verschiebung des Zwölf- Monats- Zeitraumes. Ist das richtig so und warum wird das so gemacht? Im BEEG habe ich gelesen das der Zeitraum in dem man Elterngeld bezieht nicht angerechnet wird, das man da zurück rechnet. Also ist es doch egal ob ich ganze oder halbe Beiträge bekomme, Elterngeld ist Elterngeld ob halb oder ganz.
Danke für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
schnuffi579
Mitglied inaktiv - 14.10.2010, 17:39
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
diese Zeiträume führen ja eben auch nicht zur Verlängerung!
Ausgangspunkt ist das persönliche steuerpflichtige
Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate
vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt
Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld
oder Elterngeld sowie Monate, in denen aufgrund
einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder
wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken
ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate
grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate
werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde
gelegt.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.10.2010
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
nein, das ist nicht egal. Elterngeld wird nur für 12 Monate berechnet. Das ist der kleine aber feine Unterschied: Der Berechnungszeitraum hat nichts mit dem Auszahlungszeitraum (den man strecken kann und so dass man bspw. im zweiten Jahr auch zuverdienen kann ohne Anrechnung) zu tun.
Somit stimmt die Berechung.
VlG
Annette
Mitglied inaktiv - 14.10.2010, 18:47
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo
Jep, das stimmt so.
Dein Bezugszeitraum ist im 2. Jahr beendet, nur die Auszahlung läuft noch weil Du sie aufgeteilt hast.
Mitglied inaktiv - 14.10.2010, 20:05