Hallo.
Ich habe eine Frage zur Elterngeldberechnung.
Ich möchte das Elterngeld auf 2 Jahre splitten. Ist es richtig, dass das EG für 20 Monate gezahlt wird, wenn ich MG beziehe?
Wie berechnet sich das Elterngeld, wenn man eine betriebliche Altersvorsorge hat? Wie wird das mit dem 13. Monatsgehalt gehandhabt und freiwillig gezahltem Urlaubsgeld?
Muss ich direkt 3 Jahre Elternzeit beantragen?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
Wonni0404
Mitglied inaktiv - 12.06.2010, 17:49
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
1. Wenn Sie MG bekommen, ja
2. Die Altervorsorge hat doch nichts mit dem EG zu tun. Meinen Sie, ob die berücksichtigt wird?
3. Man muss 2 Jahre beantragen, um einen Anspruch auf das 3. Jahr zu haben
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.06.2010
Antwort auf:
Elterngeld
Zur 1. Frage:
Wenn du für 8 Wochen Mutterschaftsgeld bekommst, bekommst du danach noch 10 Monate lang Elterngeld. Lässt du dies splitten, sind das dann insgesamt 20 Monate.
Zu Frage 2 und 3 (betriebliche Altersvorsorge und Urlaubsgeld kann ich nix sagen.
Zur letzten Frage: Nein, musst du nicht. Wenn du nur 1 Jahr beantragst, "verzichtest" du quasi auf die beiden anderen Jahre. Möchtest du dann verlängern, benötigst du die Zustimmung deines AG. Meldest du gleich 2 Jahre an, brauchst du deinen AG für eine Verlängerung auf das 3. Jahr keine Zustimmung (nur 7 Wochen vorher - Anmeldung).
Im Übrigen kannst du auch zB 1 Jahr und 3 Monate nehmen, was in der Anfangszeit (Kita oder TaMu) hilfreich sein kann.
Gruß
Sabine
Mitglied inaktiv - 12.06.2010, 23:07
Antwort auf:
Elterngeld
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Mit der Altersvorsorge meine ich mal gelesen zu haben, dass wenn man eine Endgeltumwandlung macht (Einzahlung in eine Pensionskasse), dass dann das Elterngeld geringer ausfällt. Weil ja auch das Brutto irgendwie anders berechnet wird.
Wäre schön, wenn Sie mir die Frage noch beantworten könnten.
Ansonsten haben Sie mir beide schon sehr geholfen.
Mitglied inaktiv - 14.06.2010, 19:42