Liebe Frau Bader, mein Sohn wird im August 2 Jahre alt. Im Juli bekommen wir unser zweites Kind. Stimmt es, dass man in diesem Fall wieder 67 % seines alten Gehaltes als Elterngeld bezahlt bekommt oder erhält man nur den Mindestsatz mit Geschwisterbonus? Vielen Dank für Ihre Mühe.
Mitglied inaktiv - 13.01.2010, 17:28