Frage: Elterngeld

Hallo! Ich habe soeben meinen Elterngeldbescheid bekommen und bin etwas stuzig geworden. Meine Tochter ist am 29.07. geboren. Mein Mutterschutz geht bis zum 30.09.09. Am 01.10. fange ich wieder an zu arbeiten. Das erste Gehalt bekomme ich demnach Ende Oktober. Laut Bescheid erhalte ich das erste mal Elterngeld am 30.09 aber schon in gekürzter Form. Ist das korrekt? Da ich doch erst Ende Oktober mein erstes Gehalt bekomme. Über eine Antwort würde ich mich freuen. Grüße Bea

Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 13:33



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, Sie bekommen doch Mutterschaftsgeld in den Schutzfristen vor u nach der Geburt Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.09.2009



Antwort auf: Elterngeld

hallo, das elterngeld, welches du am 30.09 bekommst ist das geld für oktober. vorher bekommst du ja noch dein normales gehalt ( 8 wochen danach). da du ja dann schon arbeitest, wird es gekürzt.wann du deinen lohn bekommst, spielt dabei keine rolle. hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen. LG sandy

Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 15:19



Antwort auf: Elterngeld

Vielen Dank für die Antwort! Grüße, Bea

Mitglied inaktiv - 23.09.2009, 15:50



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