Liebe Frau Bader,
angenommen mein Mann und ich gehen nach der Geburt unseres Kindes gleichzeitig in Elternzeit (1 + 2 Lebensmonat des Kindes). Mir ist bereits klar, dass mein Mann dann 67 % von seinem letzten durchschnittlichen Nettogehalt als Elterngeld erhält. Ich bekomme Mutterschaftsgeld. Dieses wird ja bei der Elterngeldzahlung angerechnet. Stehen der Mutter, also mir, zusätzlich zum Mutterschaftsgeld Elterngeldzahlungen zu (z. B. der Sockelbetrag in Höhe von 300,00 €)?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Gruß Paula
Mitglied inaktiv - 18.09.2009, 11:56
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Sie können zusammen 14 Mo. nehmen u diese frei verteilen. Nur die Monate mit MG-Bezug werden immer der Mutter zugerechnet.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.09.2009
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo Frau Bader,
das war mir schon klar. Wahrscheinlich hab ich mich widersprüchlich ausgedrückt. Hier noch mal ein Versuch. Meine Frage ist: bekomme ich während dem Bezug von Mutterschaftsgeld zusätzlich Elterngeld (z. B. den Sockelbetrag von 300,00 €), wenn mein Elterngeld unter dem Höchstbetrag von 1.800,00 € liegt?
Vielen Dank und viele Grüße
Paula
Mitglied inaktiv - 18.09.2009, 17:49
Antwort auf:
Elterngeld
Das Mutterschaftsgeld wird beim Elterngeld immer angerechnet, so dass Du - wenn Du 300 Euro Elterngeld bekommst - Deinen Anteil Mutterschaftsgeld bekommst und der Rest bis 300 Euro durch das Elterngeld aufgestockt wird. Du bekommst also in der Mutterschutzzeit nicht 300 Euro obendrauf.
V. G.
Mitglied inaktiv - 19.09.2009, 09:53
Antwort auf:
Elterngeld
o. T.
Mitglied inaktiv - 19.09.2009, 13:13