Die Elternzeit beginnt doch direkt nach der Geburt oder? Ich werde 1 Jahr Elternzeit in Anspruch nehmen. Wenn ich in dieser Zeit wieder schwanger werden würde und ca. 1 Jahr nach der Geburt des 1. Kindes entbinden würde, kann mich mein AG dann trotzdem kündigen? Was bekomme ich dann, Arbeitslosengeld oder auch wieder Elterngeld? Bezieht sich das ggf. neue Elterngeld auf das alte oder bekomme ich genauso viel Elterngeld wie beim 1. Kind?
Mitglied inaktiv - 11.05.2009, 13:49