Guten Tag,
ich bin Beamtin und beziehe z.Zt. Elterngeld. Was ich allerdings nicht verstehe und was mir auf der Elterngeldstelle auch niemand plausibel erklären konnte ist, warum ich von diesen 67 % noch meine KK-Beiträge abführen muss und ein gesetztlich Versicherter nicht.
Beispiel: Ein Beamter erhält den Höchstsatz von 1800 € und muss davon noch KK-Beiträge zahlen, ein ges.Vers. erhält auch den Höchstsatz, kann diesen aber in voller Höhe für sich beanspruchen.
In meinem Fall betrifft es eine Freundin und mich. Meine Freundin hat ein WESENTLICH geringeres Netto als ich und erhält genauso viel Elterngeld wie ich und ich muss davon auch noch die KK-Beiträge begleichen.
Da kann doch was nicht stimmen, oder ?
Vielen Dank im Voraus.
Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 20:45
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
darùbrr habe ich noch nie wirklich drùber nachgedacht. Fragen Sie doch mal beim Ministerum untr www.bmfsfj.de und erzàhlen Sie uns die Antwort.
Liebe Grùsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.10.2008
Antwort auf:
Elterngeld
Du hast ja Recht!
Mensch, darüber hab ich noch nie nachgedacht!!! Hälst du mich mal auf dem Laufenden, was du rausbekommen hast?
Vielen Dank!
Annette
Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 21:02
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
bei mir war es so, dass ich einen Antrag auf Bezuschussung zur PKK bei meiner Bezügestelle gestellt habe (dafür gibt es dort Forumlare). Mein Zuschuss war recht hoch, allerdings "schrumpft" er mit steigender Besoldung.
lg, jule
Mitglied inaktiv - 11.10.2008, 22:08
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Elterngeld
... Das war allerdings VOR dem Elterngeld noch blöder, denn da musste man von Null Euro Einkommen die PKK weiterbezahlen.
Du hast keine Chance da rauszukommen. (Zumindest nach Auskunft meiner PKK und diverser Versuche im Bekanntenkreis plus einer Anfrage bei Frau Bader....) Also - freu dich über das Elterngeld!!!!!!!!! Anders kann/darf man das nicht sehen, finde ich.
Für mich ist die PKK übrigens definitiv der Grund, warum ich nach einem Jahr wieder arbeiten muss. Von nichts kann ich keine Krankenkasse bezahlen. Das habe ich einmal ein paar Monate gemacht und es war schwierig genug.
Ganz, ganz blöde Situation.
Jule - das mit den Anträgen hab ich noch nie gehört! Das wäre ja vielleicht ein Lichtblick!!! Bis zu welcher Besoldung gibt es das, weißt du das?
(Schade übrigens auch, dass es für die PKK KEINEN Unterschied macht, ob ich Teilzeit oder Vollzeit arbeite............)
Mitglied inaktiv - 13.10.2008, 20:01
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
bis zu welcher Besoldungsgruppe man Zuschüsse bekommt, weiß ich nicht, auch nicht, ob es vom Bundesland abhängig ist. Ich hatte damals bei mir auf Arbeit nur gehört, dass es so etwas gibt und habe bei der Bezügestelle nachgefragt, die haben mir ein Formular mitgegeben, welches von der PKK ausgefüllt werden musste. Ich bin A6 und habe fast den vollen PKK-Beitrag (ohne PflegeV und ohne Versicherung fürs Kind) bekommen, ich konnte mich also wirklich nicht beschweren.
Auch ich war glücklich, dass es überhaupt Eltengeld gab und hätte mich auch über jeden noch so geringen Zuschuss gefreut.
Mitglied inaktiv - 14.10.2008, 20:54