hallo frau bader, ich habe mich mit dem thema elterngeld eigentlich sehr genau beschäftigt und war der meinung alles verstanden zu haben. mein mann hat 2 jahre elternzeit in seiner firma eingereicht und wir haben für 12 monate elterngeld beantragt (3. bis 14. Lebensmonat) Die ersten zwei monate war ich zu hause (Mutterschutz). mein mann bekommt nur 10 Monate genehmigt!! Begründung: "Unabhängig von Ihrem Antrag auf Erhalt von Elterngeld(Sie hatten den 3 bis 14 Lebensmonat beantragt) sind der 13 und 14 Lebensmonat "Partnermonate" im Sinne des Gesetzes (BEEG). Grundsätzlich kann gem. § 4 Abs. 3 Satz 1 BEEG ein Elternteil höchstens für 12 Monate Elterngeld beziehen wenn eine Minderung des Einkommens aus Erwerbstätigkeit erfolgt und mit der Betreuung durch den anderen Elternteil eine Gefährdung des Kindeswohls verbunden wäre oder die Betreuung durch den anderen Elternteil unmöglich ist (siehe auch § 4 Abs. 3 Satz 3 BEEG). Nummer 4.2.2 der Richlinie zum BEEG sagt:....." der beamte hat versucht, mir am telefon zu erklären, woran es liegt. es hägt mit dem mutterschaftsgeld zusammen, die ich zwei monate bekommen habe. wenn mein mann vom 1 bis zum 12 monat beantragt hätte, hätte man ihm 12 monate genehmigt, aber er hat doch in den ersten beiden monaten noch gearbeitet, da ich zu hause war und für unsere tochter gesorgt habe. tut mir leid, aber das verstehe ich nicht 12 monate sind doch 12 monate egal ob an anfang oder am ende ob mutter oder vater???!! da läuft doch etwas falsch, oder habe ich so eine lange leitung? über eine antwort würde ich mich trotz meinem langen text sehr freuen! gruß, maria
Mitglied inaktiv - 24.01.2008, 15:48