Hallo Frau Bader, ich würde sehr gern das Elterngeld auf 24 Monate aufsplitten. Frage muss das gesondert begründet werden? Meine Befürchtung ist dieses, dass ich nach 12 Monaten keinen Betreungsplatz für mein Kind haben werde und dann eine Kündigung erhalte. Ich habe einen unbefristeten AV bei einer Zeitarbeitsfirma. Kann ich meine Elternzeit verkürzen, wenn ich vor Ablauf der Elternzeit eine Betreungsmöglichkeit und einen Auftrag durch meinen Arbeitgeber habe?
Mitglied inaktiv - 15.01.2008, 10:41