Guten Tag Fr. Bader,
ich bin in einem Angestelltenverhältnis und meine Tochter ist jetzt 7 Monate alt. Ich bekomme also noch ca. 5 Monate Elterngeld. Ist die Zahlung und die Höhe der Zahlung des Elterngeldes vom Fortbestehen dieses Angestelltenverhältnisses abhängig? Würde im Fall einer kündigung meinerseits alles neu berechnet werden? Ich möchte in diese Stelle nicht zurückkehren und habe jetzt die möglichkeit stundenweise mglw. 400€ Basis eine andere Stelle zu bekommen.
Und wie ist die Zahlung der Krankenversicherung während der Elternzeit geregelt? Zahlt das der Arbeuitgeber?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen
Franziska
Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 15:49
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
besser ist es, erst zum Ende der EZ zu kündigen und mit Zustimmung des AG den Minijob auszuüben.
Schon wegen der KK.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.12.2007
Antwort auf:
Elterngeld
Hi...
also Du kannst trotzdem 400€ bei einem anderen AG arbeiten, aber dein jetziger AG muß dem zustimmen. (Kann allerdings verweigern, wenn ein Interessenkonflikt besteht z.b. Du könntest Kunden abwerben)...
Dann wärest Du weiterhin bei Deinem alten AG versichert bis die EZ rum ist und die Zeit würde auf die Rente angerechntet werden.
Solltest Du nicht verheiratet sein und kündigen, dann hätteste ein Problem mit der Krankenkasse... bzw Du müßtest Dich arbeitslos melden und ALG würdeste evtl. keines bekommen, da Du Dein Kleinkind betreuen mußt.
Also das will gut überlegt sein.
Ich halte die Beste Variante für:
Minijob vom AG genehmigen lassen und weiterhin beim AG "angemeldet" bleiben, bis die EZ vorrüber ist... weil dann biste auch Krankenversichert...
LG
Peeka
Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 17:57