Hallo Frau Bader, vielen dank für Ihre Antwort bezüglich meiner Frage über das Elterngeld vom 10.9.! Beim Ausfüllen des Antrages ist mit nun aufgefallen, dass laut dem Antragsformular lediglich das Einkommen der letzten 12 Monate berücksichtigt wird. Ich befinde mich seit der Geburt meines ersten Kindes im Dezember 2005 in Elternzeit und hatte somit kein Einkommen. Im Oktober 2007 bekomme ich das zweite Kind. Bekomme ich trotz dieser Konstellation ein Elterngeld aufgrund von meinem letzten Einkommen bzw. nach der von Ihnen geschilderten Regelung oder erhalte wird in diesem Fall lediglich der Mindestbetrag zuzüglich 75 Euro Geschwisterbonus für den Erstgeborenen? Für den Erstgeborenen erhalte ich noch bis einschließlich November diesen Jahres Erziehungsgeld. Für eine weitere Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Melanie
Mitglied inaktiv - 23.09.2007, 19:00