Hallo, ich bin Studentin und arbeite nebenbei. Also habe ich auch einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld. Ich hätte einen Anspruch auf Elterngeld in Höhe von 300 Eur, also dem Sockelbetrag. 1)Wissen Sie, ob das Mutterschaftsgeld dann vom Elterngeld abgezogen wird, das man in den ersten Lebensmonaten ders Kindes bekommt? 2) Könnte man als Student auch 67 % des Nettoeinkommens bekommen oder hat man nur Anspruch auf den Sockelbetrag, da ich ja nur studentische Angestellte bin und nicht fest angestellt? 3) Wie lange bekommt man denn das Elterngeld? DANKE
Mitglied inaktiv - 07.05.2007, 20:36