Frage: Elterngeld

Ich habe da mal eine Frage. Mehrfach wurde hier in diesem Forum schon nach dem Fall gefragt, ob man wenn man noch fest angestellt aber in Erziehungsurlaub ist bei einer weiteren Schwangerschaft den Mindestsatz bekommt, oder nach dem letzten Gehalt vor dem 1. Kind berechnet wird. Jedesmal kam die Standartantwort zum Geschwisterbonus: "Hallo, Den Geschwisterbonus gibt es, wenn neben dem neuen Kind mindestens ein Geschwisterkind unter 3 Jahren oder zwei Geschwisterkinder unter 6 Jahren vorhanden sind. Der Geschwisterbonus beträgt 10 % des Elterngeldes ohne Geschwisterbonus. Wenn diese 10 % weniger als 75 Euro betragen, wird der Geschwisterbonus auf 75 Euro erhöht. Es soll nun also auch beim Geschwisterbonus einen Sockelbetrag (75 Euro) geben. Beispiele zum Geschwisterbonus Beispiel 1: Peter wurde am 21.04.2005 geboren. Kerstin wird voraussichtlich am 21.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Peter hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Kerstin war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Beispiel 2: Rudi wurde am 20.07.2005 geboren. Ulla wird voraussichtlich am 20.06.2007 geboren. Vor der Geburt von Rudi hatte die KM ein Netto-Einkommen in Höhe von 1.500 Euro. Vor der Geburt von Ulla war sie in Elternzeit und hatte kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit. Ergebnis: Sie bekommt einen monatlichen Geschwisterbonus in Höhe von 75 Euro. Der Geschwisterbonus fällt weg, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden. Wenn es nur ein Geschwisterkind gibt und dieses Geschwisterkind seinen dritten Geburtstag feiert, verliert der Elterngeldbezieher ab dem auf den Geburtstag folgenden Lebensmonat des Kindes seinen Geschwisterbonus." Doch damit wird doch nicht die Frage beantwortet, oder steh ich jetzt total auf dem Schlauch. Da ich das nicht wirklich verstehe, versuche ich mal konkreter zu fragen. wenn eine frau in erziehungsurlaub ist und als beispiel vor dem 1. Kind 2600€ Brutto verdient hat, bekommt sie dann 375€ (300€ Mindestsatz+75€ Geschwisterbonus) oder bekommt sie 1916.20€, da das alte Einkommen noch angerechnet wird und dann noch Geschwisterbonus draufkommt? MfG Iguana

Mitglied inaktiv - 28.04.2007, 23:43



Antwort auf: Elterngeld

Hallo, ich versuche es noch mal. Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2007



Antwort auf: Elterngeld

Bedeutet also, wenn das 1. Kind ein 2006'er Kind ist, bekommt man nur Mindestelterngeld und Geschwisterbonus, da das Kind noch kein Elterngeld bekommen hat? Wäre das nicht irgendwie unfair, dann würden ja praktisch alle folgenden Geschwister benachteiligt.

Mitglied inaktiv - 03.05.2007, 21:27



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