Sehr geehrte Frau Bader,
bis zur Geburt meiner Tochter im Oktober habe ich Vollzeit gearbeitet. Nun bekommen wir 24 Monate Erziehungsgeld.
Wir würde gerne (jetzt noch nicht) ein zweites Kind haben.
Wissen Sie, ob es auch für uns die Möglichkeit gibt, 67% vom Nettoeinkommen zu erhalten bei Kind Nummer 2? Oder stehen uns für dann nur die 300 EUR für 12 Monate zu?
Viele Grüsse!
Mitglied inaktiv - 15.12.2006, 12:48
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
Mit einem Geschwisterbonus wird Frauen geholfen, die innerhalb von 36 Monaten nach der Geburt des ersten Kindes ein weiteres Kind zur Welt bringen und deswegen keine berufliche Tätigkeit aufnehmen. Sie erhalten zusätzlich zum Mindestelterngeld von 300 Euro die Hälfte der Differenz zwischen dem Mindestelterngeld und dem Elterngeld für das erste Kind. Nach dem gleichen Prinzip wird das Elterngeld für das zweite Kind aufgestockt, wenn die Mutter nach der Elternzeit für das erste Kind nur Teilzeit gearbeitet hat. Beispiel: Nach der Geburt besteht ein Anspruch auf Elterngeld von 700 Euro. Ohne Geschwisterbonus würde das Elterngeld für das zweite Kind nur um 300 Euro erhöht werden. Aufgrund der Regelung zum Geschwisterbonus (Hälfte der Differenz) beträgt das Elterngeld für das zweite Kind jedoch in diesem Fall 500 Euro.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2006
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo
Wird das Elterngeld auf den Nettolohn des Partners angerechnet oder nicht?
Und wieviel bekommt man ungefähr und wie geht das ganze vor sich?
Viele Grüße
Nic1
Mitglied inaktiv - 15.12.2006, 13:26