Hallo Frau Bader
meine schwägerin bekommt nächstes jahr ihr baby mein schwager und sie leben seit 6 monaten zusammen heiraten im dezember. nun meine frage bekommen sie überhaupt elterngeld wenn sie nicht deutsch ist und hier nicht arbeitet (macht fernstudium in Ungarn und arbeitet von zuhause für mutter in brüssel) ?? er verdient ca. 45.000 € im jahr wird aber auch weiter arbeiten gehen, und sie kümmert sich ums baby.
wenn ja wieviel würden sie bekommen und wenn nein gibt es ein minimum oder ähnl.
lg. und danke für die hilfe.
Mitglied inaktiv - 29.10.2006, 17:56
Antwort auf:
Elterngeld
Hallo,
es ist genau wie beim Erziehungsgeld.
Anspruch auf Erziehungsgeld haben Eltern, die
y einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland haben,
y das Kind überwiegend selbst erziehen und betreuen,
y die Personensorge für das Kind haben und mit ihm in
einem Haushalt leben,
y nicht erwerbstätig sind oder nicht mehr als 30 Stunden
wöchentlich Teilzeitarbeit leisten (bei einer Beschäftigung
zur Berufsbildung gilt diese Einschränkung nicht).
Auch ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich
des Gesetzes können Erziehungsgeld erhalten:
y Personen, die von ihrem Arbeitgeber oder Dienstherrn
zur vorübergehenden Dienstleistung ins Ausland entsandt
worden sind,
y Grenzgänger aus an Deutschland angrenzenden Staaten,
die in einem mehr als geringfügigen Arbeitsverhältnis
stehen.
Für Bürger der Europäischen Union mit dem Wohnsitz in
einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
und einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
oder einer Beschäftigung in Deutschland und für
ihre Ehegatten gelten ergänzende Sonderregelungen
(siehe § 1 Abs. 7 BErzGG).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.10.2006