hallo frau bader, mein mann und ich sind beide selbständig. mein mann hat einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger arbeit( Bürozeit=Fixum und Aussendienst=Provisionen). wenn er die elternzeit in anspruch nimmt, werden dann alle einkünfte zugrunde gelegt für die berechnung von elterngeld? welches jahr wird für die berechnung genommen?
kann er trotzdem weiterarbeiten (unter 30 Std./woche)?
Mitglied inaktiv - 24.06.2006, 09:27
Antwort auf:
elterngeld
Hallo,
2006 oder 2007?
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2006
Antwort auf:
elterngeld
Hallo frau bader, nochmal bitte: mein mann hat zwei einkommensarten. bürodienst im angestelltenverhältnis, aussendienst auf provisionsbasis. verschiedene tätigkeiten. werden beide einkünfte für die berechnung von elterngeld zugrundegelegt, wenn er die elternzeit in anspruch nimmt?
Mitglied inaktiv - 26.06.2006, 20:15