Guten Tag Frau Bader, ich habe ein etwas kniffiliges Problem und hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Ich bin seit Juli 2008 in Elternzeit (Elterngeld auf 24M gestreckt, EZ für 2 Jahre beantragt). Nun erwarte in mein 2. Kind, das, wenn alles klappt, im Mai 2010 geboren wird. Für "Nr. 2" würde ich ja nur 300€ Elterngeld bekommen. Fließt in die Berechnung des EG auch ALG 1 ein? Wenn ja, überlege ich, meinen Arbeitsplatz zu kündigen und mich arbeitssuchend zu melden. (Meinen Arbeitsplatz habe ich bisher nur pro forma erhalten - liegt über 200 km vom Wohnort entfernt, gehe also keinesfalls wieder hin) Sperrfrist dürfte also auch kein Thema sein, oder? Es geht mir momentan nicht um einen Job, sonderns ums Geld. Kann ich mich arbeitssuchend melden, auch wenn ich Elternzeit bis Juli 2010 beantragt habe? Muss ich einen Vollzeitjob suchen, um den vollen ALG 1-Satz zu bekommen, oder gibte s den auch bei Teilzeitstellen - ich glaube ja nicht, dass ein AG eine Schwangere im fortgeschrittenen Alter einstellt ;-). Möglichkeit der Kinderbetreuung kann ich glaubhaft nachweisen. ALG 1 und meine derzeitigen Elterngeldzahlungen bleiben doch voneinander unbeeinflusst? Elterngeld u. Elternzeit (fürs 2. KInd) kann man doch auch nehmen, wenn man beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet ist, oder? Gibt es hierbei etwas zu berücksichtigen? Gibt es in der Zwischenzeit schon ein finales Urteil zum Thema "Berechnung ALG 1 nach Elternzeit"? Bei der Eingliederung in 4 Gruppen - Fachbegriff ist mir entfallen - bin ich deutlich schlechter gestellt, als wenn das ALG 1 nach meinem tatsächlichen Gehalt vor der EZ berechnet werden würde. Würde es event. Sinn machen, dann meinem ALG1-Bescheid zu widersprechen? Ich bin für Ihre Tipps sehr dankbar, denn auff die Ämter will ich erst, wenn ich Genaueres weiß Herzlichen Dank KM
Mitglied inaktiv - 13.09.2009, 09:32