Hallo Frau Bader. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit bis April 2016 (evtl auch noch bis 2017). Kind 1 ist am 7.4.14 geboren. Elterngeld habe ich bis April 2015 bezogen. Derzeit arbeite ich in einem anderen Betrieb auf 450,-. Dies wurde von meinem Arbeitgeber, bei welchem ich in Elternzeit bin, genehmigt. Angenommen ich würde jetzt ein zweites Kind planen, dass nächstes Jahr zur Welt kommt - wie würde sich das Elterngeld berechnen? Aus dem 450,00€-Job? Und bekomme ich Mutterschaftsgeld? Lg und danke
von Patri am 09.06.2015, 12:00