Frage: Elterngeld und selbständig

Hallo, kann der Vater Elterngeld bekommen wenn er selbständig ist (Physiotherapie Praxis) und diese Selbständigkeit durch eingestelltes Personal weiterläuft, die Einnahmen sich zwar verringern aber nicht gänzlich ausbleiben. Wenn ja wonach würde das Elterngeld berechnet werden, bzw. wie viel Prozent des vollen Einkommen würde es haben? In der Elternzeit des Vaters würde die Mutter natürlich arbeiten gehen. Vielen Dank für Ihre Auskunft. Viele Grüße

Mitglied inaktiv - 07.09.2008, 10:22



Antwort auf: Elterngeld und selbständig

Hallo, er muss durch Bilanzen u Steuerbelege nachweisen, was er verdient u bekommt davon 67 % Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2008



Antwort auf: Elterngeld und selbständig

Hallo Jana, der Papa bekommt auch 67 % des Einkommens welches in de Zeit wegfällt. Frag bei euer EG-Stelle nach, welche Unterlagen (Bilanz/Steuererklärung) benötigt werden. Lena

Mitglied inaktiv - 07.09.2008, 13:27



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