Sehr geehrte Frau Bader, meine Freundin hat vor drei Monaten ihre Tochter bekommen. Leider ist vorab ihr Arbeitsvertrag ausgelaufen. Heute war sie beim Kinderarzt und mußte feststellen das sie und Ihre Tochter nicht mehr Krankenversichert sind. Die Krankenkasse hatte ohne ankündigung den Versicherungsschutz nach dem Mutterschutz aufgehoben. (Sprich 4 Wochen ohne Schutz) Die Begründung da das Elterngeld noch nicht festgelegt würde und noch nicht gezahlt. Sie müßte das mit der Elterngeldstelle in Verbindung setzen da sie nun über diese versichert wäre. Ist dies rechtens? Hat sie denn jetzt Anspruch auf Familienversicherung ihres Mannes? Sie ist auch nicht arbeitslos gemdelt da sie ja in Elternzeit ist. Was für Möglichkeiten hat sie jetzt? Darf die Versicherung überhaupt einfach den Schutz aufheben. Über eine Antwort wäre ich dankbar da sie ratlos und ohne Versicherungsschutz da steht. Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 01.07.2011, 15:10