Hallo Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit (Tochter 19.4.19 geboren). Im Oktober werde ich für ein paar Stunden (Minijob) wieder für meinen Arbeitgeber arbeiten. Ich habe somit bis September Basis EG beantragt und ab Oktober plus. Da wir von Jan-März 2020 im Ausland sein werden, werde ich da die Arbeit unterbrechen und in diesem Zeitraum wieder Basis bekommen. Ab 19.3. wieder Plus, sodass ich danach wieder arbeiten kann. Meine Frage ist nun, ob ich bei meinem AG immer nur am 19. anfangen darf oder bereits am 1. des Monats. Vielen Dank und beste Grüße
von Laola82 am 08.07.2019, 07:32