Hallo nochmals! Herzlichen Dank an Speedy und Frau Bader fürs Antworten. Eins blieb jedoch offen.
Ist es möglich, 6 Wochen nach der Geburt normal arbeiten zu gehen und das Elterngeld komplett aufzuschieben für z.B. ein, zwei Jahre? Dass ich sozusagen erst nach gewisser Zeit nicht arbeiten gehe um das mir zustehende Elterngeld zu erhalten. Ich möchte meine Weiterbildung abschliessen und dann in Elternzeit gehen.
Gruss, Evgenia
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 14:23
Antwort auf:
Elterngeld, noch was
Hallo,
habe ich doch geschrieben. Nein, ein verschieben ist nicht möglich
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2008
Antwort auf:
Elterngeld, noch was
Hi,
du darfst erst in der 9. Woche nach der Geburt wieder arbeiten (MuSchuG), vorher darf dein AG dich nicht beschäftigen.
Das Elterngeld wird max. bis zum 12. (wenn beide Elternteile Elternzeit in Anspruch nehmen auch bis zum 14.) Lebensmonat gezahlt - ein Aufschieben auf später ist nicht möglich. Möglich ist lediglich, die Auszahlung auf 24 Monate zu verteilen, nicht aber den Zeitraum als solchen.
Ist deine Weiterbildung denn Vollzeit? Wenn sie weniger als 30h/Woche in Anspruch nimmt, kannst du doch trotzdem Elterngeld beziehen und nach deiner Weiterbildung dann in die (unbezahlte) Elternzeit von max. 3 Jahren gehen.
Gruß, Speedy
Mitglied inaktiv - 11.06.2008, 14:37