Hallo Nicola, ich bin schwanger aber derzeit noch im europäischen Ausland (NL) arbeitstätig. Mein Vertrag endet Ende Oktober und die Geburt steht im November an. Wir haben vor wieder nach Deutschland zu kommen, wo ich auch immer noch meinen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern habe. Meine Frage: Habe ich Anspruch auf Elterngeld auch wenn ich die letzten 12 Monate vor der Geburt im Ausland gearbeitet habe? Und wird dies überhaupt berücksichtigt oder bekomme ich (wenn überhaupt) nur den Mindestsatz? Vielen Dank! LuCo
von LuCo am 21.04.2013, 13:38