Sehr geehrte Frau Bader,
In wenigen Tagen geht es für uns nach einem knapp 5 jährigen Expat Aufenthalt in den USA wieder zurück nach Deutschland. Ich bin mit unserem zweiten Kind schwanger, Termin ist Anfang Dezember. Bisher bin ich davon ausgegangen dass ich nur Anspruch auf den Mindestsatz habe weil ich ja vorher kein Einkommen in Deutschland bezogen oder versteuert habe. Der Expat ist mein Mann, er wird vermutlich keine Elternzeit nehmen. Ich habe in den letzten zwei Jahren Teilzeit aber angestellt in den USA in einer amerikanischen Firma gearbeitet. Jetzt habe ich aber gelesen dass zumindest früher ein Einkommen im Ausland auch als Einkommen für das Elterngeld angerechnet wurde. Aber möglicherweise hat sich die Gesetzeslage geändert?
Habe ich nun nur Anspruch auf den Mindestsatz oder kann mein amerikanisches Gehalt als Berechnungsgrundlage heran gezogen werden? Das wäre natürlich toll...
Vielen Dank und viele Grüße
K.
von
Koala2206
am 01.10.2018, 20:47
Antwort auf:
Elterngeld nach Rückkehr aus USA?
Hallo,
Nein, Sie bekommen nur den Mindestsatz. Berücksichtigt werden nur Einkommen aus dem EU Ausland.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.10.2018
Antwort auf:
Elterngeld nach Rückkehr aus USA?
Hallo - leider gilt nur das nur für Ausland wie EU, EWR und Schweiz:
www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html
von
drosera
am 01.10.2018, 21:06
Antwort auf:
Elterngeld nach Rückkehr aus USA?
Keine Einzahlung in D, keine Ausschüttung in D....
Denke da steht die nix zu. Geld aus dem Ausland wird nicht berechnet.
von
Meyla
am 01.10.2018, 21:36
Antwort auf:
Elterngeld nach Rückkehr aus USA?
wenn man mit der sogenannten a1 bescheinigung im eu-ausland ist. also doppelsteuerabkommen. wir waren drei jahre in ungarn. hatten trotzdem anrecht auf elterngeld, kindergeld, mein mann auf elternzeit, da wir auch in D in der zeit eben in die kassen eingezahlt haben.
auch die kindererziehungszeiten werden voll anerkannt in der rente
von
mellomania
am 02.10.2018, 05:51