Hallo,
ich bin jetzt in der 9. SSW. Momentan bin ich wegen einer Blutung krankgeschrieben. Ob ich weiterhin krankgeschrieben werde, steht noch nicht fest. Ich arbeite jedoch in einem Altenheim und muss regelmäßig weit mehr als 5 kg heben.
Meine Fragen:
Wenn ich weiterhin krankgeschrieben werde, dann bekomme ich doch nach 6 Wochen Krankengeld, welches 60 % des Lohnes beträgt. Ist das richtig?
Angenommen ich wäre bis zur Geburt des Kindes krankgeschrieben, dann zählt doch für die Berechnung des Elterngeldes die Lohnhöhe vor der Krankschreibung, d.h.
das Krankengeld fließt in diese Berechnung nicht ein, stimmt das so?
Vielen Dank und liebe Grüße
Josefine1978
Mitglied inaktiv - 01.03.2007, 23:27
Antwort auf:
Elterngeld nach Krankschreibung
Hallo,
Man muss grundsätzlich unterscheiden, was der Arzt im Einzelfall ausstellt:
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT(individuelle oder allgemein): Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt am Betrieb (zB Chemiefabrik) ->Sie erhalten für die gesamte Zeit alle Leistungen vom AG weiter, auch Gehalt (Durchschnitt), Gratifikationen und Urlaubsansprüche. Kleine Betriebe können das Geld im sogenannten U 2 Verfahren von der KK zurückerlangen.
KRANKSCHREIBUNG: Der Umstand, dass man nicht arbeiten kann, liegt an der Schwangerschaft (zB vorzeitige Wehen) -> 6 Wo. Lohnfortzahlung, dann Krankengeld von der KK, da kommt es dann jeweils auf die Diagnose auf der Krankschreibung an.
Der AG hat weder ein Widerspruchs- noch sonstiges Recht diesbezüglich.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.03.2007
Antwort auf:
Elterngeld nach Krankschreibung
Hallo,
es wäre weit schlauer, mit dem FA mal über ein Beschäftigungsverbot zu sprechen.
Gruß!
Mitglied inaktiv - 03.03.2007, 12:20
Antwort auf:
Elterngeld nach Krankschreibung
Stimmt, ich würde Deine FÄ auch mal auf ein Beschäftigungsverbot ansprechen.
Von Beginn an der SS hatte ich ein individuelles Beschäftigungsverbot (4 Std. täglich gearbeitet) und seit drei Wochen ein absolutes. Bin jetzt in der 29. Woche und werde vermutlich auch bis zum MuSchu nicht mehr arbeiten gehen.
Bei einem Beschäftigungsverbot wird das Gehalt in voller Höhe weitergezahlt und ich meine der AG kann das steuerlich auch besser absetzen als eine Krankschreibung.
LG
Kristiane
Mitglied inaktiv - 04.03.2007, 02:30
Antwort auf:
Elterngeld nach Krankschreibung
Hallo,
das ist so nicht richtig. Das generelle Beschäftigungsverbot gilt für z. B. Chemiefabrik, dass individuelle ist genau für solche Fälle gedacht, wo das Leben der Mutter und des Kindes in Gefahr sind (z. B. bei Blutungen, frühzeitige Wehen!!!) Krankschreibungen sind nur notwendig, wenn eine Krankheit (Blutungen sind keine Krankheit, sondern eine Gefahr für das Kind, weil wahrscheinlich eine Fehlgeburt droht) vorliegt. Bin auch in dieser Situation.
Gruß Galibani
Mitglied inaktiv - 12.03.2007, 19:29