Liebe Frau Bader, wenn wir ein Kind mit dem Ziel der Annahme (Adoption) bei uns aufnehmen, haben wir ja Anrecht auf Elterngeld! Was passiert, wenn die Mutter nach der acht-Wochenfrist der Adoption nicht zustimmt und die Adoptionspflege in ein normales Pflegeverhältnis sich wandelt, erlöscht dann das Anrecht auf Elterngeld? Es bleibt ja weiterhin von unserer Seite das Ziel der Annahme bestehen! Vielen Dank für Ihre Antwort!
von Annabraun am 09.03.2014, 21:33