Frage: elterngeld für selbständige?

ich bin freie handelsvertreterin, nicht angestellt, möchte nun noch ein kind. Bekomme ich elterngeld? pauschale oder nach einkünften?

Mitglied inaktiv - 23.06.2006, 07:51



Antwort auf: elterngeld für selbständige?

Hallo, Elterngeld gibt es für Erwerbstätige, Beamte, Selbstständige und erwerbslose Elternteile, Studierende und Auszubildende, Adoptiv-Eltern und in Ausnahmefällen auch für Verwandte dritten Grades. Das Elterngeld ist also allen Eltern garantiert, auch wenn sie vor der Geburt nicht berufstätig waren. Wer mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, hat keinen Anspruch auf Elterngeld. Das Elterngeld ersetzt 67 Prozent des bisherigen Nettoerwerbseinkommens des erziehenden Elternteiles bis zu einem Höchstsatz von 1.800 Euro netto. Der Mindestbetrag des Elterngeldes ist 300 Euro. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.06.2006



Antwort auf: elterngeld für selbständige?

Hallo Kyrela, ich bin auch selbständige Handelsvertreterin und im 7-Monat schwanger. Mußt Du nach Deinem HGB-Vertrag eine Vertretung stellen? Vielleicht können wir uns ja mal austauschen. Ich kanne sonst niemand in der selben Situation und die Tipps der Angestellten helfen mir da auch wenig...:-) Viele Grüße, Nina

Mitglied inaktiv - 25.06.2006, 20:45



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